Die Anordnung der Bedienelemente ist dem beiliegenden "Technischen Blatt" (Abschnitt 6.2.) zu entnehmen. Ihre funktionsgerechte Einregulierung und ihre Funktionssicherheit sind am Neufahrzeug zu überprüfen und später einer laufenden Kontrolle gemäß dem "Schema der Pflege und Wartung" (Abschnitt 6.3.) zu unterziehen.
Während der Einfahrperiode (500…1000 km):
- Zweitaktmischung 1 : 33 (entspricht 3% Ölanteil oder 150 cm³ auf 5 l Kraftstoff).
Danach:
- Zweitaktmischung 1 : 50 (entspricht 2% Ölanteil oder 100 cm³ Ölanteil auf 5 l Kraftstoff).
Kraftstoffempfehlung:
Schmierstoffempfehlung:
- legiertes Zweitakt-Motorenöl "Hyzet" MZ 22
Mindestmenge beim Betanken aus Mischsäulen:
Folgen zu ölreicher Zweitaktmischung:
- Funktionsstörungen durch innere Verschmutzung des Motors und der Abgasanlage.
Folgen zu ölarmer Zweitaktmischung:
- Klemmneigung des Kolbens im Zylinder und Kurbelwellenschäden.
Laufende Kontrolle:
- des Reifenluftdruckes entsprechend der vorgesehenen Belastung,
- der Radspur und des Festsitzes der Achsen,
- der Kettenspannung.
Folgen falschen Luftdruckes oder von Spurfehlern:
- erhöhter Reifenverschleiß,
- Unfallgefahr!
Kontrolle des Ölstandes
Kontrolle gemäß Abschnitt 3.7.1 am Neufahrzeug und später entsprechend dem "Schema der Pflege und Wartung" (Abschnitt 6.3.) durchführen.
Folgen unzureichender Schmierung:
- starker Verschleiß der Triebwerkstelle,
- Blockierneigung des Motors,
- Unfallgefahr!
Kontrolle der Signalanlage
- Ladezustand und polrichtigen Anschluß der Batterie überprüfen,
- Zündung einschalten, Signalhorn und gegebenenfalls Blinkleuchten überprüfen (die Blinkleuchten müssen ohne Veränderung der Blinkfrequenz und Nachlassen der Helligkeit funktionieren).
Starten
- Das Getriebe ist auf Leergang geschaltet,
- Kraftstoffhahn öffnen,
- Startvergaser betätigen (Handhebel unter Beachtung der Witterung nach rechts ziehen an warmen Tagen kann mitunter auf den Startvergaser verzichtet werden),
- Zündung einschalten,
- Kickstarterhebel mit Schwung, aber ohne übermäßige Kraftanstrengung, nach unten treten (nach dreimaligem erfolglosem Versuch Startvergaser wieder ausschalten und Startversuch bei ausgeschaltetem Startvergaser wiederholen),
- bei laufendem Motor gegebenenfalls Startvergaser ausschalten und Gasdrehgriff betätigen (vom Kickstarter ausgehende Schnurrgeräusche bei laufendem Motor und eingeschaltetem Leergang sind ohne Bedeutung).
Kontrolle der Beleuchtung
- Kontrolle (ausgenommen Stand oder Parklicht) nur bei laufendem Motor möglich,
- alle Schalterstellungen möglich,
Fußbremse betätigen und Stopplicht
kontrollieren (das Stopplicht darf bei Soziusbelastung
nicht von allein aufleuchten; an Fahrzeugen mit
Ladeanlage verlischt bei Nachtfahrt das Rücklicht; wenn
das Stopplicht aufleuchtet).